Stiften Sie Frauenrechte!

Sie wollen Frauen, Mädchen und LBTIQ+ langfristig unterstützen?

Sie wünschen sich, dass Ihre Zuwendung an filia „auf ewig“ für die Projekte von und für Frauen, Mädchen und LBTIQ+ erhalten bleibt? Eine Zustiftung an filia fließt in das Kapital der Stiftung. filia legt dieses Kapital entsprechend den Kriterien ihrer Anlagerichtlinien nachhaltig, ökologisch und sozial verträglich an. Mit den so erwirtschafteten Erträgen setzt die Stiftung ihren Arbeitsauftrag um.

Ihr Beitrag vergrößert das Kapital und die Gemeinschaft der Stifterinnen. Frauen, deren Zustiftung vom Stiftungsrat angenommen worden ist, werden Teil der Stifterinnenversammlung und zur Jahresversammlung eingeladen:

  • Ab 5.000 Euro sind Sie stimmberechtigte Stifterin für drei Jahre,
  • ab 20.000 Euro für zehn Jahre,
  • ab 50.000 Euro ein Leben lang.

Auf der Jahresversammlung können Sie die Arbeit der Stiftung mitbestimmen und mitgestalten. Dort wählen die Stifterinnen alle drei Jahre die sieben Frauen des Stiftungsrates – das höchste Entscheidungsgremium bei filia. Außerdem erhalten Sie als Stifterin viermal im Jahr die filia_news und werden zu unseren Veranstaltungen eingeladen.

Ihre Zustiftung ist steuerlich absetzbar

Zustiftungen bis zu einer Höhe von einer Million Euro sind steuerlich absetzbar. Die steuerliche Absetzbarkeit kann über zehn Jahre verteilt werden. Zustiftungen an filia sind von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, wenn das Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach Erbfall bzw. nach Erhalt der Schenkung einer Stiftung zugeführt wird.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sie interessieren sich für filia und erwägen eine Zustiftung? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Lizzy Wazinski
Geschäftsführerin
l.wazinski@filia-frauenstiftung.de
+49 (0)40 380 381 990

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Constanze Claus
Kommunikation und Fundraising, stellv. Geschäftsführerin
c.claus@filia-frauenstiftung.de
+49 (0)40 380 381 992