Weitergeben, weiter kämpfen
Wer etwas zu vererben hat, kann in einem Testament darüber bestimmen, wem das Vermögen zugute kommen soll. In Deutschland tun das nur etwa ein Drittel aller Erblassenden. Erben könnten auch feministische Organisationen – um sich mit dem Vermögen weiter für eine geschlechtergerechte Welt einzusetzen.
Wirksam bleiben, Spuren hinterlassen, weiter für eine gerechte Welt kämpfen, auch wenn das eigene Leben beendet ist – das wünschen sich viele. Deshalb sorgen in Deutschland etwa ein Drittel aller Menschen mit einem Testament dafür, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod so weitergeben wird, wie sie es sich schon zu Lebzeiten wünschen. Angehörige, Freund*innen, aber auch Organisationen, die der vererbenden Person lieb und wichtig sind, können in einem Testament begünstig werden.
„Ich möchte, dass mein Vermögen feministischen Aktivist*innen zugute kommt, wenn ich mal nicht mehr hier bin. Zu wissen, dass ich auch nach meinem Tod noch dazu beitragen kann, dass Frauen und LBTIQ weiter für ihre Rechte kämpfen, gibt mir Zuversicht. Deshalb werde ich einen Teil meines Vermögens an filia weitergeben, so steht es in meinem Testament“, beschreibt eine filia-Spenderin ihre Motivation.
In Deutschland werden jährlich etwa 60 Milliarden Euro durch Erbschaften und Vermächtnisse übertragen. Weil nur etwa ein Drittel aller Deutschen ein Testament hat, wird ein großer Teil dieser Summe ohne aktives Zutun der Erblassenden weitergegeben. Wenn es sie gibt, bekommen Ehepartner*innen oder Kinder, sogenannte „Pflichtteilsberechtigte“, das Erbe. Oder weitere Verwandte. Hat eine erblassende Person, die kein Testament hinterlegt hat, keine Verwandten, erbt der Staat bzw. das Bundesland der verstorbenen Person.
Im Testament festlegen, was wichtig ist
Wer ein Testament schreibt, regelt damit, wie das Vermögen verteilt werden soll. Wichtig ist ein Testament besonders dann, wenn Personen erben sollen, die nicht-ehelich oder nicht verwandt sind – oder wenn das Vermögen an eine Organisation gehen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Personen und Organisationen in einem Testament zu begünstigen: Die vererbende Person kann einen prozentualen Anteil ihres Vermögens vermachen oder bestimmte Wertgegenstände. Auch Immobilien können gezielt vererbt werden. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und können also alles, was vererbt bekommen, für ihre Arbeit einsetzen.
„Das Thema Vererben wird oft tabuisiert. Zum einen, weil es mit der eigenen Vergänglichkeit zu tun hat. Wer denkt schon gerne über sein Ende nach? Und zum anderen, weil es um Geld geht. Viele finden es unangenehm, über ihr Vermögen oder ihren vermeintlichen Reichtum zu sprechen. Dabei kann es so entlastend sein, sich klar zu positionieren und das in einem Testament festzuhalten. Wir laden Frauen dazu ein, sich über das, was sie hinterlassen möchten, frühzeitig Gedanken zu machen.“, erklärt Lizzy Wazinski, filias Geschäftsführerin.
Persönliche Gespräche und weitere Informationen
filia lädt Interessierte zum persönlichen Gespräch ein, in dem es um die individuellen Fragen und Wünsche der betroffenen Person geht. Für knifflige rechtliche Fragen vermittelt filia Jurist*innen, die auf Erbschaftsrecht spezialisiert sind. Auch in größeren Runden lädt filia Frauen ein, sich zu fragen, was nach ihrem Tod bleiben soll. Die nächste Veranstaltung dazu für alle Hamburger*innen findet auf Einladung des Forums Lesben 50+ statt:
Veranstaltung „Damit etwas bleibt“ am 20. März 2024 um 18 Uhr in Hamburg-Altona. Anmeldeinformationen und detaillierte Infos zum Inhalt gibt es auf der Website.
Wer eine individuelle Beratung wünscht oder wer anregen möchte, eine Info-Veranstaltung in ihrer/seiner Stadt zu organisieren, kann sich direkt an Lizzy Wazinski wenden: Lizzy Wazinski, l.wazinski@filia-frauenstiftung.de
Foto: T. Meier via Flickr (Ausschnitt)