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Ergebnisse und Erfolge

CEDAW-Alternativbericht – Alle Formen der Diskriminierung gegen Frauen beseitigen!

1. Erfolgreicher Alternativbericht

Die UN-Konvention CEDAW (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, 1979) ist eine Errungenschaft der weltweiten Frauenbewegung. Sie definiert den Tatbestand der Diskriminierung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und benennt explizit die Menschenrechte von Frauen.
Mit der Ratifizierung von CEDAW 1985 (DDR 1980) hat die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Gleichberechtigung von Frauen durchzusetzen.
Alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten dem CEDAW-Ausschuss über die Menschenrechtssituation von Frauen in ihrem Land und über ihre Maßnahmen berichten. Der Ausschuss analysiert diese Berichte und spricht Empfehlungen aus.
Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erstellen Alternativberichte. Hier wird die menschenrechtliche Situation von Frauen regierungsunabhängig dargestellt. In Deutschland koordinierte der Deutsche Frauenrat dieses Vorhaben zum 6. Staatenbericht der BRD. Der CEDAW-Ausschuss tagte dazu in seiner 881. und 882. Sitzung am 2. Februar 2009 in Genf. filia unterstützte Übersetzungskosten und die Reise zu den Sitzungen in New York und Genf, gefördert hat filia bereits 2004 zum 5. Staatenbericht.
Die Arbeit am Alternativbericht gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen sehr unterschiedliche Frauenorganisationen ihre Erfahrungen darstellen, gemeinsame Ziele formulieren und sich auf Forderungen einigen müssen. Der Alternativbericht beschreibt detailliert, in welchen Bereichen die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung mangelhaft ist sowie welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung erforderlich sind.
Ein großer Erfolge: Diesmal hat der CEDAW-Ausschuss viele Forderungen aus dem Alternativbericht in seine ‚Abschließenden Bemerkungen‘ als Handlungsaufforderungen an die Bundesregierung übernommen, zum Beispiel zur Lohnungleichheit: „Der Ausschuss sieht mit Besorgnis die seit langem bestehenden Lohn- und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, wobei Frauen trotz des seit 1949 in der bundesdeutschen Verfassung verankerten Verbots der Lohndiskriminierung nur 78 % des Verdienstes von Männern verdienen. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich zur Ergreifung konkreter proaktiver Maßnahmen zur Verringerung und Beseitigung der Lohn und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf.“ (aus den Abschließenden Bemerkungen vom 10. Februar 2009)
Henny Engels, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats schreibt in ihrem Bericht: „Die Beschäftigung des UN-Ausschusses mit Diskriminierungen in Deutschland und seine kritische Bewertung zeigte eine Würdigung der Opfer von Diskriminierung, wie sie hierzulande nicht oft zu beobachten ist, und gibt der Arbeit der NGOs einen enormen Rückhalt. Es wird sich auch nach den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses nur etwas bewegen, wenn die Fraueninitiativen einen langen Atem in Kooperation zeigen und beständig am Ball bleiben durch Lobbying und gegenseitige Unterstützung ihrer Forderungen“, schreibt
In Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Bundestagsfraktionen und bei Veranstaltungen mit Landesgleichstellungsbeauftragten arbeiten die Vertreterinnen der Frauenallianz nun daran, dass politische Taten folgen Die Autorinnen des NGO-Alternativberichts erhielten eine Einladung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17.06.2009 „Das hat es bislang noch nicht gegeben,“ schreibt Henny Engels.

2. Das eigene Geschlecht ist ein Menschenrecht

Die Allianz der Frauenorganisationen hat sich strategisch entschlossen, zur Situation von transsexuellen und intersexuellen Frauen zwei ergänzende Berichte zu erstellen.
„Wie ein Land zu den Menschenrechten steht, was Menschenrechte einem Land wirklich bedeuten, erkennt man am besten an seinem Umgang mit Minderheiten. Transsexuelle Menschen sind eine solche Minderheit“, heißt es im Bericht von ATME zur menschenrechtlichen Situation transsexueller Menschen in Deutschland. Transsexuelle Frauen haben sich 2008 zu dem Verein „Aktion Transsexualität und Menschenrecht“ (ATME) zusammengeschlossen. Transsexuelle Frauen sind Frauen – laut deutschem Transsexuellengesetz sind sie jedoch Männer, die Frauen „werden“ wollen, Männer mit einer psychischen Störung. „Das eigene Geschlecht ist ein Menschenrecht“ argumentieren die Aktivistinnen und leiten daraus konkrete Forderungen ab: nach der personenstandesrechtliche Anerkennung als Frauen ab ihrem Coming-Out; nach besserer medizinischer Versorgung; nach Schutz vor Diskriminierung wie beispielsweise dem Kündigungsschutz.
filia unterstützte ATME für ihre Stellungnahmen zur Menschenrechtssituation von transsexuellen Frauen in Deutschland.
ATME und andere Transgendergruppen suchen verstärkt die Zusammenarbeit mit politischen Parteien, um Einfluss auf die Gesetzgebung (Transsexuellengesetz) zu nehmen.
Die Zwangsscheidung verheirateter Transsexueller war bisher eine Voraussetzung für die Anerkennung ihres neuen Geschlechts. Sie wurde in der Reform des TSG vom Juni 2009 abgeschafft; der Zwang zu geschlechtsangleichenden Operationen und zu Sterilisation allerdings nicht.
„Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die Würde und das Recht auf diskriminierungsfreies Leben auch für zwischengeschlechtliche Menschen möglich wird?“ fragt der Alternativbericht der intersexuellen Frauen. Intersexuelle Menschen haben sowohl weibliche als auch männliche geschlechtliche Merkmale. In Deutschland leben nach offiziellen Schätzungen etwa 80.000 bis 120.000 intersexuelle Menschen. Sie werden meist im frühesten Kindeslater irreversiblen medikamentösen und chirurgischen Eingriffen unterzogen – mit schweren Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit. Der Bericht dokumentiert Fälle und versammelt die Forderungen der Betroffenen: Sie möchten bei Studien zur Intersexualität als Beobachterinnen beteiligt werden; ein Entschädigungsfond soll eingerichtet werden.
Der CEDAW-Ausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, in zwei Jahren einen Zwischenbericht vorzulegen, der zeigen soll, ob die Bundesregierung in den geforderten Dialog mit den NGOs der trans- und intersexuellen Menschen getreten ist.
www.un.org/womenwatch/daw/cedaw
www.frauenrat.de
www.atme-ev.de

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