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    GLS Gemeinschaftsbank eG Bochum
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Anträge stellen

Bis zum 1. März 2012 nimmt filia Anträge mit Ideen und Plänen für Projekte für Mädchen und junge Frauen entgegen.
Frauenorganisationen aus der ganzen Welt können bei filia eine schnelle Förderung aus dem Möglichkeitsfonds beantragen.
>> zu den Förderrichtlinien und zum Antragsformular

Steuern

filia ist vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt. Damit können alle Zuwendungen ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwendet werden.
Rückwirkend gültig ab 1. Januar 2007 hat der Bundesrat am 10. Oktober 2007 beschlossen, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zustiftungen deutlich zu verbessern.

Steuervorteile bei Zustiftungen und Spenden seit 2007

Zustiftungen an filia
sind steuerlich absetzbar bis zu einer Höhe von 1 Million Euro. Die steuerliche Absetzbarkeit kann über 10 Jahre verteilt werden.
Wie bisher auch sind Zustiftungen an filia von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, wenn das Vermögen innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall bzw. nach Erhalt der Schenkung einer Stiftung zugeführt wird.

Spenden an filia
sind zusätzlich steuerlich absetzbar bis zu 20 % des Gesamteinkommens. Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig, er kann also auch (bei einer großen Spendensumme) noch Jahre später steuerlich geltend gemacht werden.

Mehr unter:

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