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    GLS Gemeinschaftsbank eG Bochum
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Anträge stellen

Bis zum 1. März 2012 nimmt filia Anträge mit Ideen und Plänen für Projekte für Mädchen und junge Frauen entgegen.
Frauenorganisationen aus der ganzen Welt können bei filia eine schnelle Förderung aus dem Möglichkeitsfonds beantragen.
>> zu den Förderrichtlinien und zum Antragsformular

Entscheidungen treffen

"filia ist vertrauensvoll und unterstützend - sie ist kompromisslos, wenn es darum geht, feministischen Organisationen beim Wachsen zu helfen."   Jelene Andjelovski, Novis Sad Lesbian Organisation, Serbien

Modell der filia Gemeinschaftsstiftung

mit folgenden Regeln:

  • Jede Stifterin ist Mitfrau der Stifterinnenversammlung
    ab 1.500 EURO für 3 Jahre,
    ab 20.000 EURO für 10 Jahre,
    ab 50.000 EURO auf Lebenszeit.
    Die Stifterinnenversammlung  trifft sich einmal im Jahr zum Austausch von Informationen und wählt alle drei Jahre sieben Frauen in den Stiftungsrat
     
  • die Frauen des Stiftungsrates bilden das höchste Entscheidungsorgan der Stiftung: sie beschließen die Förderungen von Projekten und Organisationen, prüfen und beschließen den Gesamthaushalt der Stiftung und berufen den Vorstand.
     
  • der Vorstand besteht aus drei Frauen, führt die Geschäfte der Stiftung für 3 Jahre und kontrolliert die Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrates.